Unsere Preise
Preise pro Übernachtung, inklusiv Endreinigung, exklusiv Kurbeitrag.
Über Ostern gelten unsere Hauptsaisonpreise. Über Weihnachten/Silvester 5,00 Euro pro Tag Aufschlag.
Handtücher und Bettwäsche werden gestellt. WLAN kostenlos!
Kurbeitrag pro Person und Tag:
Erwachsene 2,30 Euro; Kinder 10 - 15 Jahre 1,05 Euro; Kinder unter 10 Jahren sind frei.
01.04. - 30.04. und 01.11. - 19.12.: Erwachsene 1,80 Euro; Kinder 1,05 Euro.
Wir müssen leider
draußen bleiben!
Unsere AGB's
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienwohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Wird eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung.
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Der Gastgeber muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Gastgeber von der Leistung frei.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers
Ferienwohnung Haus Alpengarten - Fam. Thomas Niggl - Lindlahnerstr. 7 - 82481 Mittenwald - Tel. 08823/8341